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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER FIRMA INEVIS GMBH FÜR RECHTSGESCHÄFTE MIT GEWERBLICHEN KUNDEN (STAND: SEPTEMBER 2013)

1. Allgemeines / Geltungsbereich

(a) Alle Rechtsgeschäfte mit den Kunden der inevis GmbH, insbesondere Verträge über Lieferungen, kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, soweit diese für eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgen (Nachfolgend Kunde genannt). Mit der Anmeldung im Händlerportal von inevis GmbH erklärt der Kunde, diese Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiert deren Geltung und Einbeziehung in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung für alle Rechtsgeschäfte im Rahmen der Geschäftsbeziehung. Durch Annahme der Lieferung oder Leistung erklärt der Kunde spätestens sein Einverständnis mit der Geltung dieser Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.

2. Angebot / Vertragsabschluß

(a) Die Angebote der inevis GmbH sind - sofern nicht schriftlich anders vereinbart – bis Vertragsschluss stets unverbindlich und freibleibend und erfolgen vorbehaltlich einer positiven Prüfung des Kreditlimits des Kunden. Bei Online-Bestellungen auf dem Händlerportal von inevis GmbH erklärt der Kunde mit dem Anklicken des Bestell-Buttons verbindlich, den selektierten Inhalt des Warenangebots erwerben zu wollen. Die inevis GmbH ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung des Vertragsangebotes des Kunden wird inevis GmbH diesen hierüber unverzüglich informieren. Alle gegenseitigen Rechtsgeschäfte kommen erst nach Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung der inevis GmbH, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande.

(b) Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung, soweit diese nicht einer vertraglichen Verpflichtung bzw. Vereinbarung widersprechen, bleibt der inevis GmbH vorbehalten und stellen keine Mängel dar. Die in unseren Angeboten und Online-Shop gemachten Angaben dienen der Produktbeschreibung. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. An den erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden.

3. Preise / Zahlung / Verzug

(a) Die Preise sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, reine Nettopreise in EURO und verstehen sich ohne Kosten für Fracht, Transport, Versicherung, Verpackung und den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, gilt der am Tag der Lieferung allgemein gültige Listenpreis der inevis GmbH.

(b) Rechnungsstellung erfolgt mit Belieferung, die Belieferung des Kunden gegen Nachnahme, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb der in den Rechnungen der inevis GmbH angegebenen Zahlungsfristen zu leisten. Schecks werden nur erfüllungshalber und Wechsel nicht als Zahlungsmittel angenommen. Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn diese von der inevis GmbH in der Rechnung zugesagt worden sind. Vereinbarte Skonti können in jedem Fall nur unter der Bedingung in Abzug gebracht werden, dass der Kunde nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Von der inevis GmbH dem Kunden eingeräumte oder vereinbarte Zahlungsziele kann die inevis GmbH jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.

(c) Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist die inevis GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren oder weiteren Schadens bleibt der inevis GmbH vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen der inevis GmbH aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig.

 4. Aufrechnung / Zurückbehaltung / Abtretung

(a) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(b) Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Zurückbehaltungsrechte des Kunden, wenn diese nicht aus demselben Rechtsverhältnis beruhen.

5. Lieferung / Versand / Gefahrübergang

(a) Lieferungen erfolgen ab Lager Frankfurt auf Rechnung des Kunden. Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des Unterganges der Ware geht mit deren Übergabe, im Falle eines Versendungskaufes mit der Auslieferung der Sache an den Frachtführer, den Spediteur oder einer anderen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen auf den Kunden über. Die inevis GmbH ist berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Die jeweiligen Bedingungen gelten dann entsprechend. Teillieferungen und Teilleistungen durch die inevis GmbH sind zulässig.

(b) Unvorhergesehene Leistungshindernisse, etwa bei Vorlieferanten oder bei höherer Gewalt, hat die inevis GmbH auch im Falle vereinbarter Lieferfristen nicht zu vertreten und berechtigen die inevis GmbH, Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben, Liefertermine angemessen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die inevis GmbH ist nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Eigenbelieferung zur Leistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung für das Risiko der Beschaffung. Dies gilt auch im Fall des bereits eingetretenen Lieferverzuges.

(c) Angegebene Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Ausdrücklich vereinbarte Liefertermine gelten mit Anzeige der Versandbereitschaft und bei Versendung der Ware als eingehalten. Liefertermine gelten ausschließlich unter der Bedingung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Eigenbelieferung der inevis GmbH. Im Falle eines andauernden Leistungshindernisses von mehr als drei Monaten ist der Kunde berechtigt, unter angemessener Nachfristsetzung, die mindestens 10 Werktage betragen muss, für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

(d) Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart durch die inevis GmbH ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit der Waren sowie der Transportverpackung und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen die inevis GmbH wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert (Annahmeverzug), so ist die inevis GmbH berechtigt, beginnend 30 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe von ½ % des Netto-Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat vorbehaltlich des Gegenbeweises zu verlangen. Ebenso hat die inevis GmbH das Recht, bei Nachweis einen höheren Betrag zu fordern. Nimmt der Kunde nach einer ihm gesetzten Nachfrist die Ware nicht ab, so ist inevis berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und gegen den Kunden die Rechte aus § 10 dieser Vereinbarung (Schadensersatz bei Abnahmeverweigerung) geltend zu machen.

6. Eigentumsvorbehalt / Sicherung

(a) Die inevis GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor, bis ihre sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der inevis GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und diese auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, an der sich die inevis GmbH das Eigentum vorbehält, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn der Kunde der inevis GmbH hiermit und schon jetzt alle bestehenden und zukünftigen Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages sicherungshalber abtritt, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden jedoch nicht gestattet. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung, Umarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum der inevis GmbH stehen, veräußert, so erfolgte die Verarbeitung, Umarbeitung oder Verbindung für die inevis GmbH und der Kunde tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Rechnungsendbetrages an die inevis GmbH ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht der inevis GmbH gehörender Ware - veräußert, so steht der inevis GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil, soweit das Alleineigentum an der neuen Sache vom Kunden oder Dritten erworben wurde, zu und der Kunde tritt hiermit und schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die inevis GmbH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der inevis GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die inevis GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

(c) Die inevis GmbH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

(e) Der Kunde ist verpflichtet, der inevis GmbH jede Handlung, die das an der Kaufsache vorbehaltene Eigentum beeinträchtigen oder gefährden können, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Kunde der inevis GmbH alle für Abwehrmaßnahme notwendigen Informationen mitzuteilen. Nicht durch Dritte ersatzfähige Kosten der Abwehrmaßnahmen werden der inevis GmbH von dem Kunden erstattet.

(f) Die inevis GmbH ist jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages, berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen der inevis GmbH hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an Bonität des Kunden, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.

(g) Nach Rücktritt vom Vertrag aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Kunden ist inevis GmbH berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware oder aber die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

7. Gewährleistung / Verjährung

(a) Voraussetzung etwaiger Mängelansprüche des Kunden gegen inevis GmbH ist, dass der Kunde den Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB nachgekommen ist.

Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der inevis GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Keine Beschaffenheitsangabe der Kaufsache stellen Öffentliche Äußerungen oder Werbung des Herstellers dar. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Waren, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, kann die inevis GmbH keine Gewährleistung übernehmen. Von der Gewährleistungspflicht auch nicht umfasst sind Schäden, die durch Abnutzung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist die inevis GmbH zudem befreit, wenn an den Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder Dritte vorgenommen worden sind. Die Haftungsbefreiung gilt ebenso für Schäden, die auf die Verwendung von Fremdzubehör zurückzuführen sind.

(b) Bei unerheblichen Mängeln (Bagatellschäden) an neuen Waren hat die inevis GmbH ein Recht auf Nachbesserung unter angemessener Fristsetzung durch den Kunden. Verlangt der Kunden in anderen Fällen Nacherfüllung, kann die inevis GmbH nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Besteht über die Höhe der Minderung Streit, wird hierzu ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, der durch die IHK Hessen bestimmt wird. Im Falle des Rücktritts, der schriftlich gegenüber der inevis GmbH erklärt werden muss, wird dem Kunden unter der Voraussetzung der Rückgabe der mangelhaften Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden der Wert gutgeschrieben, der sich aus der sogenannten Zeitwertberechnungsmethode ergibt (Bruttorechnungspreis x [(durchschnittliche Nutzungsdauer – gewichtete Nutzungen des Kunden oder Dritter) ./. durchschnittliche Nutzungsdauer] ). Macht der Kunde darüber hinaus einen Schadensersatz geltend, ist dieser auf das negative Interesse des Kunden beschränkt. Es gelten ergänzend die Regelungen gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen.

(c) Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt zwei Jahre ab Rechnungsdatum der inevis GmbH. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren wird ausgeschlossen. Der Ablauf der Verjährung wird durch Verhandlungen über die Gewährleistung nicht gehemmt, wenn der Kunde dies der inevis GmbH nicht vorab schriftlich mitgeteilt hat. Mängel können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und unter Einräumung einer sofortigen Nachprüfung durch die inevis GmbH, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Kunden unmittelbar, sondern an einen vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde die Ware seinerseits weiterleitet. Mängel, die auch bei der gebotenen Prüfung nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung geltend zu machen. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware abzunehmen und sachgemäß zu lagern. Gewährleistungsansprüche aufgrund nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängelanzeigen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

(d) Bei Transportschäden ist vor der Abnahme und der Entladung der Ware eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur, Paketdienste usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung von Ausschlussfristen z.B. nach den Allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffs Rechte gegen Dritte hat der Kunde einzustehen.

(e) Der bei der Lieferung von Waren von der inevis GmbH zu beachtende Sorgfaltsmaßstab ist der eines Unternehmers.

(f) Der Nachweis eines Mangels, dessen Vorliegen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs sowie aller sonstigen Anspruchsvoraussetzungen obliegt dem Kunden. 

(g) Für Akkus und Batterien kann die inevis GmbH keine Gewährleistung übernehmen.

(h) Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und die Leistung kostenpflichtig. Die für einen Kostenvoranschlag im Falle einer unberechtigten Mängelrüge entstehenden Kosten werden dem Kunden entsprechend dem allgemein gültige Listenpreis der inevis GmbH gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Kunde nach erfolgter Untersuchung von seinem Auftrag zurücktritt.

(i) Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann die inevis GmbH nach Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser dreimonatigen Frist ist die inevis GmbH berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung ihrer Forderung freihändig zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

(j) Unberührt von diesen Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aufgrund der §§ 478 f. BGB.

8. Haftung

inevis haftet für nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht vertragswesentliche  Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) betroffen sind.

Haftet inevis für leichte Fahrlässigkeit, so ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet inevis nicht für Vermögens- oder Folgeschäden.

Die gesetzliche Haftung von inevis für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung und die Haftung für Garantieerklärungen bleiben von vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

Soweit die Haftung von inevis ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies für alle Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund sowie für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von inevis.

9. Rückgaben / Rücksendungen

(a) Von der inevis GmbH gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die inevis GmbH zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt und vollständig sein (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Zubehör, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.).

(b) Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% (höchstens jedoch 35,00 €) für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Alle Rücksendungen an die inevis GmbH, die nach der Zustimmung durch die inevis GmbH vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Dies gilt auch für den zufälligen Untergang der Ware. Die Sendungen müssen die inevis GmbH frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z.B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.

10. Schadenersatz bei Nichtabnahme

(a) Nimmt der Kunde vertragswidrig die Ware nicht ab, so haftet er der inevis GmbH für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 15 % des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vorbehaltlich des Gegenbeweises eines geringeren Schadens vereinbart. Die inevis GmbH hat das Recht, bei Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen.

(b) Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.

11. Gewerbliche Schutzrechte

(a) Gelieferte Waren dürfen nicht ohne das von der inevis GmbH oder den Vorlieferanten der inevis GmbH angebrachte Warenzeichen verkauft werden. Bundles, unabhängig davon, ob es sich um Soft- und/oder Hardware handelt, dürfen nicht getrennt und die jeweilige Waren einzeln verkauft werden. Seriennummern dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

(b) Im Übrigen ist dem Kunden jegliche und/oder weitere Verwendung der Warenzeichen der inevis GmbH, insbesondere für Werbezwecke, untersagt. Klischees der inevis GmbH bleiben auch nach voller Bezahlung im Eigentum der inevis GmbH.

(c) Bei Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Dritten, haftet die inevis GmbH nur, insoweit dies der inevis GmbH bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden und der Kunde insoweit rechtskräftig in Anspruch genommen wird. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Rechnungsendbetrag der gelieferten und das Schutzrecht verletzenden Waren beschränkt.

12. Zusatzbedingungen Online-Shop Händlerportal

(a) Mit der Nutzung des Online-Shops im Händlerportal der inevis GmbH erklärt der Kunde ausdrücklich die Rechtsverbindlichkeit der mit seinen Zugangsdaten ausgeführten Aktionen.

(b) Voraussetzung für die Nutzung des Online-Shops im Händlerportal ist die Zulassung durch die inevis GmbH. Der Online-Shop im Händlerportal steht nur solchen Kunden zur Verfügung, die am Geschäftsverkehr mehr als nur gelegentlich und nicht ausschließlich privat teilnehmen (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB). Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Online-Shops besteht nicht.

(c) Der Kunde hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten zu benennen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Die Annahme des Zulassungsantrages erfolgt durch eine Zulassungsbestätigung in Textform. Tritt hinsichtlich der vom Kunden anzugebenden Daten nach der Anmeldung eine Änderung ein, so ist der Kunde verpflichtet die Angaben unmittelbar gegenüber der inevis GmbH zu korrigieren.

(d) Die inevis GmbH ist berechtigt, einem Kunden die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Online-Shop im Händlerportal zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Kunde kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(e) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Kunden verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und sorgfältig und vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Kunde die inevis GmbH hierüber unverzüglich informieren. Sobald diese von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird sie den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Die inevis GmbH behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird sie den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde ist für Kosten und Schäden, die andere Personen über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Er haftet gegenüber der inevis GmbH für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten und stellt sie von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen.

Die Daten des Bestellers werden unter Berücksichtigung der §§ 28, 34 Bundesdatenschutzgesetz EDV-mäßig gespeichert.

13. Datenschutz / Verschwiegenheit / Datensicherheit

(a) Die inevis GmbH speichert die für die Geschäftsbeziehung notwendigen Daten sowie die Daten der einzelnen Vertragsabwicklungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften auf einem gesicherten Server ab.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die inevis GmbH die Daten des Kunden an Kreditauskunfteien oder Kreditversicherungen übermitteln darf. Die Ermittlung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder der Meldung von vertragsgemäßem oder vertragswidrigem Verhalten. Eine solche Meldung erfolgt nur zur Wahrung der berechtigten Interessen der inevis GmbH und wenn eine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Belange des Kunden nicht gegeben ist.

(b) Der Kunde ist verpflichtet, über sämtliche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur inevis GmbH ihm bekannt werdenden Informationen, die ihm als schutzwürdige Informationen oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer der Geschäftsbeziehung und über deren Ende hinaus Stillschweigen zu bewahren.

(c) Eine Haftung für Daten ( wie z. B. Telefonnummern, Namen, etc. ) wird gleich aus welchem Rechtsgrund nicht übernommen.

14. Telefaxrundschreiben / E-Mailings

Die inevis GmbH nutzt die Form von Telefaxrundschreiben und E-Mailings, um Ihre Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren. Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Informationsmaterialen und Werbung von inevis GmbH ohne Aufforderung per Post, Email oder Telefax zugesendet zu bekommen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieser Form der Informationsbereitstellung zu widersprechen.

15. Verschiedenes / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

(a) Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt.

(b) Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die inevis GmbH. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. E-Mails genügen nicht dem Schriftformerfordernis.

(c) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und über die Entstehung und Wirksamkeit dieses Verhältnisses ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden ist der Gerichtsstand, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Frankfurt am Main, Sitz der inevis GmbH. Die Inevis GmbH ist berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist Frankfurt am Main.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980.

inevis GmbH, 60329 Frankfurt am Main.